Allgemeine Geschäftsbedingungen der gleis1 ag                            

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtlichen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Bestellung bei gleis1 akzeptiert der Kunde diese AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Allgemeine Einkaufsbestimmungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt und finden keine Anwendung.

Honorare

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und basieren auf den Anforderungen, die der Kunde in der Anfrage spezifiziert hat. Im Fall von relevanten Änderungen werden die Preise angepasst.

Urheberrecht / Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte an allen von gleis1 geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören gleis1. Sie kann über diese Rechte gemäss den geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.

Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Agentur nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

Entwürfe dürfen vom Kunden nicht ohne Bezahlung und schriftliche Vereinbarung verwendet werden.

Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch gleis1 geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags.

Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.

Die Parteien können sich jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie über die Herausgabe von Rohdaten schriftlich vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber gleis1 zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

Richtofferte und Honorarabrechnung

Für umfangreiche Projekte erstellt gleis1 eine schriftliche Richtofferte. Das Honorar von gleis1 richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem hierfür geltenden Stundenansatz. Inklusive ist ein Korrekturlauf. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Agentur rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata)

  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter

Die Nutzungsrechte bleiben dann vollumfänglich bei der Agentur.

Abrechnung

Gleis1 nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäss Arbeitsrapport zugestellt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist Winterthur. Gleis1 behält sich ausdrücklich vor, das Gericht am Erfüllungsort oder am Sitz des Kunden anzurufen.

Stand 12.05.2020